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Förderung Lehrergeräte

Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte

- Digitalisierung an Schulen -

Lehrerin arbeitet am Laptop

Digitale Ausstattung von Lehrkräften an Schulen

Mit der Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen gewährt das Land Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur. Schulträger sollen mit der neuen Förderrichtlinie vom 28.07.2020 dabei unterstützt werden, ihre Schulen zu digitalisieren und Lehrkräfte mit einem digitalen dienstlichen Endgerät auszustatten.

Gegenstand der Förderung ist die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Lehrkräfte. Dazu zählen Notebooks und Tablets, sowie deren Inbetriebnahme einschließlich der dafür erforderlichen Software und des erforderlichen Zubehörs.

Zuwendungsempfänger sind Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Träger von genehmigten Ersatzschulen. Die Förderung von Vorhaben gilt als bewilligt, die bereits seit dem 16. März 2020 begonnen worden sind.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt werden?

Die Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte und deren Inbetriebnahme muss den Lehrkräften zur dienstlichen Aufgabenerledigung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Lehrkräfte müssen den Nutzungsbedingungen für die digitalen Endgeräte zustimmen. Die Zweckbindungsfrist für die beschafften mobilen Endgeräte beträgt vier Jahre. Die mobilen dienstlichen Endgeräte der Lehrkräfte sind mit einem geeigneten Hinweis wie z. B. "Förderung durch das Land" zu kennzeichnen. Die Schule verpflichtet sich, die mobilen Endgeräte sofort zu verwenden, die Geräte zentral zu verwalten und in die schulische Infrastruktur einzubinden. Sollte an der Schule noch keine IT-Grundstruktur vorhanden sein, so muss diese zunächst hergestellt werden. Die Fördergelder werden bis dahin nicht ausgezahlt.

Wie kann die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte beantragt werden?

1. Antragsverfahren

Der Antrag wird unter Verwendung eines Musters zusammen mit dem Formblatt Förderung von dienstlichen Endgeräten bei der Bewilligungsbehörde gestellt. Die Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Bezirksregierung.

2. Bewilligungsverfahren

Die Bewilligungsbehörde bewilligt eine Zuwendung nach pflichtgemäßem Ermessen.

3. Auszahlungsverfahren

Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids wird ein Antrag auf Mittelabruf gestellt. Fördermittel, die bis zum 31.12.2020 nicht verbraucht wurden, sind an die Bezirksregierung des Landes ohne Zinsaufschlag zurückzuzahlen.

4. Verwendungsnachweis

Bis zum 31.01.2021 ist ein Verwendungsnachweis zu führen.

5. Bewilligungszeitraum

Schulträger können bis zum 31.03.2021 die Zuwendung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte beantragen.

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